Solothurn – Feuerwerksverbot in Altstadt und Vorstadt

In der gesamten Altstadt und einem Teilgebiet der Vorstadt ist das Abbrennen von jeglichem Feuerwerk verboten. Die Feuerwerksverbotszone wird wie folgt begrenzt:

  • Nördlich bis Werkhofstrasse
  • Östlich bis Werkhofstrasse, Rötistrasse
  • Südlich bis Dornacherstrasse
  • Westlich bis Krummturmstrasse, Parkanlage Krummturm, Wengibrücke, Postplatz und Westringstrasse

Feuerwerksverbotszone

Im gesamten übrigen Stadtgebiet ist das Abbrennen von Feuerwerk, das Lärm verursacht, nur vom 1. auf den 2. August und in der Nacht von Silvester auf Neujahr gestattet.

Quelle der Polizeinachricht: Stapo Solothurn

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